In die Falle getappt!
Wie den meisten Lesern meines Weblogs bekannt _ ist _ sein dürfte, verwende ich zu meinen selbstgemachten Fotos immer wieder gerne Gedichte - speziell von großen klassischen Lyrikern. Aber, es ist auch schon vorgekommen, daß ich zum Beispiel, eine Dame der Jetztzeit, welche einen wunderbaren LyrikBlog führt: --> Annette Gonserowsky, angeschrieben habe und um die Veröffentlichung eines ihrer Gedichte in meinem Weblog ersuchte, was auch freundlichst genehmigt wurde.
So weit so gut.
Zweimal bin ich nun in die Falle getappt. Das eine Mal, habe ich bei einem Gedicht von Rainer Maria Rilke, welches vom Französischen ins Deutsche übersetzt wurde, den Übersetzer nicht angeführt - warum? Weil dieser auch nirgends angegeben wurde! ;-( Das fand ich ehrlich gesagt paradox, denn der geistige Vater des Gedichtes, war und ist für mich Rilke und der Übersetzer kann meines Erachtens nicht auf Urheber-rechtsverletzung pochen.
Das zweite Mal - es war im März 2009, also vor 3 Jahren!!! habe ich ein 6 Zeilen Gedicht von einem (noch lebenden) Autor aus einem Aphorismenportal verwendet und natürlich seinen Namen genannt.
Heute - 20. März 2012 - bekam ich eine E-Mail, daß ich das Urheberrecht verletzt hätte.
Selbstverständlich habe ich das Gedicht sofort gelöscht und ich finde es eigentlich schade, gerade bei zeitgenössischen Autoren, daß sie diesbezüglich so "kleinlich" sind, denn ich wäre geneigt zu denken, daß es für sie von Vorteil ist, wenn ihre Werke einem größeren Publikum bekannt würden.
Ich habe einige Aphorismen und Gedichtebücher z.B. von Ernst Ferstl, Annette Gonserowsky, Hans Kruppa oder Ulrich Erckenbrecht (Pseudonym Hans Ritz) gekauft, eben weil ich ihre Werke über das WWW kennengelernt habe. Die Lust, ein Buch von B.K. zu kaufen, die ist mir gründlich abhanden gekommen. ;-(
So weit so gut.
Zweimal bin ich nun in die Falle getappt. Das eine Mal, habe ich bei einem Gedicht von Rainer Maria Rilke, welches vom Französischen ins Deutsche übersetzt wurde, den Übersetzer nicht angeführt - warum? Weil dieser auch nirgends angegeben wurde! ;-( Das fand ich ehrlich gesagt paradox, denn der geistige Vater des Gedichtes, war und ist für mich Rilke und der Übersetzer kann meines Erachtens nicht auf Urheber-rechtsverletzung pochen.
Das zweite Mal - es war im März 2009, also vor 3 Jahren!!! habe ich ein 6 Zeilen Gedicht von einem (noch lebenden) Autor aus einem Aphorismenportal verwendet und natürlich seinen Namen genannt.
Heute - 20. März 2012 - bekam ich eine E-Mail, daß ich das Urheberrecht verletzt hätte.
Selbstverständlich habe ich das Gedicht sofort gelöscht und ich finde es eigentlich schade, gerade bei zeitgenössischen Autoren, daß sie diesbezüglich so "kleinlich" sind, denn ich wäre geneigt zu denken, daß es für sie von Vorteil ist, wenn ihre Werke einem größeren Publikum bekannt würden.
Ich habe einige Aphorismen und Gedichtebücher z.B. von Ernst Ferstl, Annette Gonserowsky, Hans Kruppa oder Ulrich Erckenbrecht (Pseudonym Hans Ritz) gekauft, eben weil ich ihre Werke über das WWW kennengelernt habe. Die Lust, ein Buch von B.K. zu kaufen, die ist mir gründlich abhanden gekommen. ;-(
Elisabetta1 - 20. Mär, 20:58
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